Dienstleistungen
Bildrecht oder Fotorecht ist kein einheitlicher Rechtsbereich. Hier spielen verschiedene Rechtsgebiete eine Rolle, insbesondere Urheberrecht, Medienrecht, Grundrechte, allgemeines Zivilrecht aber ggf. auch Strafrecht . Da das Urheberrecht als Teilbereich des Gewerblichen Rechtsschutz anzusehen ist, sind oft auch in prozessualer Hinsicht eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten.
Nicht selten kommt es entscheidend darauf an, dass die verletzten Rechte des Urhebers sehr schnell gesichert werden. Hier zählen vor allem die Erfahrung und das Fachwissen des mit der Rechtsdurchsetzung beauftragten Anwalts. Beides finden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn Sie zu einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz gehen, mit Sicherheit aber bei unserem Spezialisten, Herrn RA Alexander Meyer, der auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere auch im Bereich Bild- und Fotorecht etwa mit folgenden Leistungen:
- Gestaltung von Lizenzverträgen / Nutzungsvereinbarungen
- außergerichtliche Abmahnung von Rechteverletzern (Schutzrechtsverwarnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung)
- Durchsetzung und Schutz ihrer Urheberrechte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung)
- Bundesweite Vertretung vor allen Gerichten (außer dem BGB, für den es eine eigene Anwaltschaft gibt)